Verlassenschaftsräumung in Wien
Nach einem Todesfall bleibt neben der Trauer viel Organisatorisches: Fristen der Hausverwaltung, offene Fragen im Verlassenschaftsverfahren und eine Wohnung, in der jedes Stück eine Geschichte hat.
Wir übernehmen die Verlassenschaftsräumung in Wien in Ihrem Tempo und in Absprache mit den Erben, dem Notar oder der Gerichtskommission.
Wenn Sie möchten, sind Sie beim Räumen nicht dabei – wir gehen vorher genau durch, was gesichert und was entsorgt wird.
Wann brauchen Sie das?
- Ein Angehöriger ist verstorben und die Wohnung muss geräumt werden.
- Der Notar oder die Gerichtskommission hat das Verfahren noch nicht abgeschlossen und Sie brauchen einen abgestimmten Ablauf.
- Mehrere Erben leben in verschiedenen Städten oder Ländern.
- Die Hausverwaltung setzt einen Termin für die Rückgabe der Wohnung.
- Sie wissen nicht, was mit Dokumenten, Fotos und Schmuck geschehen soll.
Was wir übernehmen
- Räumung der gesamten Wohnung samt Keller und Dachboden
- Sichern von Dokumenten, Urkunden und Schriftverkehr
- Sichern von Fotos, Briefen und persönlichen Erinnerungsstücken
- Getrenntes Ablegen von Schmuck, Bargeld und Wertgegenständen
- Übergabe des Gesicherten an die Erben oder an den Notar
- Demontage von Möbeln und Einbauten
- Fachgerechte Entsorgung und Trennung der Materialien
- Kehren und besenreine Übergabe an die Hausverwaltung
- Anrechnung verwertbarer Gegenstände auf den Angebotsbetrag
Wie entsteht das Angebot?
Wie bei jeder Wohnungsräumung bestimmen Menge, Stockwerk, Lift und Tragewege den Aufwand. Bei Verlassenschaften kommt Zeit für das sorgsame Durchsehen dazu, denn wir werfen nichts weg, bevor Dokumente und persönliche Dinge gesichert sind.
Gut erhaltene Möbel, Bilder, Uhren oder Geräte rechnen wir gegen den Angebotsbetrag an. Das mindert die Kosten, ersetzt aber keine Schätzung durch einen Sachverständigen.
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit verbindlichem Angebot, das Sie den Miterben oder dem Notar unverändert weitergeben können.
Leistungspakete ansehenAblauf
- 1
Erstes Gespräch
Wir klären in Ruhe, wer entscheidungsbefugt ist und welche Fristen bestehen.
- 2
Besichtigung
Wir sehen die Wohnung an, kostenlos und ohne Verpflichtung, und hören zu, was Ihnen wichtig ist.
- 3
Schriftliche Absprache
Wir halten fest, was gesichert, was übergeben und was entsorgt wird, dazu das Angebot.
- 4
Räumung
Wir arbeiten diskret, ohne Aufsehen im Haus, und legen Gefundenes gesondert zur Seite.
- 5
Übergabe
Sie erhalten das Gesicherte, die Wohnung wird besenrein übergeben.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn Sie Geld, Schmuck oder Urkunden finden?
Alles Wertvolle und alle Dokumente legen wir gesondert zur Seite und übergeben sie den Erben oder auf Wunsch dem Notar. Wir dokumentieren die Fundstücke, damit es innerhalb der Familie keine Unklarheiten gibt.
Kann geräumt werden, bevor das Verlassenschaftsverfahren beendet ist?
Das entscheidet nicht die Räumungsfirma. Bitte klären Sie mit dem Notar oder der Gerichtskommission, ab wann geräumt werden darf, und geben Sie uns den Termin bekannt. Wir richten uns danach.
Werden wertvolle Gegenstände angerechnet?
Ja. Verwertbare Möbel, Geräte und Sammlerstücke rechnen wir gegen den Angebotsbetrag an und weisen das im Angebot aus.
Müssen Angehörige anwesend sein?
Nein. Viele Familien möchten die Wohnung nicht in diesem Zustand sehen. Wenn wir vorher besprochen haben, was gesichert wird, genügt eine Schlüsselübergabe.
Termin oder Angebot anfragen
Rufen Sie an oder schicken Sie einfach ein paar Fotos – oft genügt das für ein individuelles Angebot. Erreichbar Mo–Sa 7–19 Uhr.
